Brandschutz & Feuerlöschtraining
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Sicher handeln, wenn es darauf ankommt
Beschreibung
Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechend der betrieblichen Gefährdung eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Unsere praxisorientierte Ausbildung bereitet die Teilnehmenden darauf vor, Entstehungsbrände richtig einzuschätzen, Feuerlöscheinrichtungen sicher einzusetzen und im Brandfall besonnen zu handeln.
Die Ausbildung erfolgt gemäß der DGUV Information 205-023 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.
Kursinhalte
Theoretische Ausbildung
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- häufige Brandursachen und betriebliche Brandgefahren
- Brandklassen und geeignete Löschmittel
- Aufbau, Funktion und Einsatzbereiche von Feuerlöschern
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Alarmierung und Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Gefahren durch Brandrauch, Atemgifte und Wärmestrahlung
- Eigenschutz und Grenzen der Brandbekämpfung
- Unterstützung bei der Evakuierung
Praktische Ausbildung
- Handhabung und Auslösung von Feuerlöschern
- richtige Annäherung an einen Entstehungsbrand
- sichere und wirkungsvolle Löschtaktik
- Einschätzung der eigenen Einsatzgrenzen
- praktische Löschübung am Brandsimulator
Kursinformationen
- Kursgebühr
- 99,00 € pro Person
- Lehrgangsdauer
- 6 Unterrichtseinheiten
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Durchführung
- Theorie und praktische Löschübung
- Grundlage
- DGUV Information 205-023 und ASR A2.2
Die Ausbildung wird durch eine qualifizierte Feuerwehrführungskraft mit der erforderlichen Eignung von mindestens Gruppenführer durchgeführt.
Für wen eignet sich die Ausbildung?
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Beschäftigte aus:
- Unternehmen und Handwerksbetrieben
- Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
- Kindertagesstätten und Schulen
- Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen
- Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
- Praxen, Kanzleien und Büroeinrichtungen
- Vereinen und sozialen Organisationen
Betriebliche Einweisung
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Beschäftigten als Brandschutzhelfer und macht sie mit den konkreten betrieblichen Gegebenheiten vertraut. Dazu gehören insbesondere vorhandene Brandgefahren, Alarmierungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Flucht- und Rettungswege sowie betriebliche Zuständigkeiten.
Auf Wunsch führen wir die Ausbildung auch als individuell abgestimmte Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung durch.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern bilden insbesondere § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 22 DGUV Vorschrift 1 sowie die ASR A2.2. Bei normaler Brandgefährdung ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Abwesenheiten, Schichtbetrieb und besondere betriebliche Gefahren müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
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Lernen Sie, im Brandfall schnell, sicher und ohne Eigengefährdung zu handeln.
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Kursgebühr: 99,00 € pro Person
